Schützen Sie Ihr Unternehmen

mit einer fortschrittlichen Datenschutzstrategie

In der dynamischen Welt der digitalen Technologien ist der Schutz Ihrer Unternehmensdaten essenziell.

Angesichts täglich neuer digitaler Bedrohungen ist es wichtiger denn je, proaktiv zu handeln, um die Sicherheit und Integrität Ihrer Daten zu gewährleisten.

Wir sind hier, um Sie zu unterstützen.

Indem wir Ihnen helfen, die aktuellen Risiken zu verstehen und effektive Schutzmaßnahmen zu implementieren.

Unsere Datenschutzexpertise ermöglicht es Ihrem Unternehmen, sich an die neuesten Datenschutzstandards anzupassen und sich gegen zukünftige Bedrohungen zu wappnen.

Folgende Punkte sprechen für uns als Datenschutzpartner:

  • 1
    Sicherheit
    Wir sind auf kurzem Weg für Sie erreichbar
  • 2
    Aktualität
    Wir passen Ihren Datenschutz an die jeweils gültigen Vorgaben an  
  • 3
    Starker Partner
    Lehnen Sie sich zurück. Wir begleiten Sie bei der Umsetzung
  • 4
    Datenschutz aus Expertenhand
    Exklusiver Unternehmensdatenschutz und Datenschutzgutachten




Dienstleistungen im Bereich Unternehmensdatenschutz:


Erstellung von Datenschutzgutachten

Erstellung der erforderlichen Datenschutzdokumentation

Datenschutzsoftware im Abo

Für die Erfüllung der Datenschutzanforderungen

Benennung zum ext. DSB (Datenschutzbeauftragter)

Datenschutzschulung für Mitarbeitende

(Verpflichtend im Rahmen der Nachweispflicht des Verantwortlichen | 1x jährlich)

Unsere Datenschutzsoftware im Abonnement, 

ermöglicht einen einfachen und unkomplizierten Zugriff,

auf die begründete Datenschutzdokumentation im Unternehmen.

Aktuelles zum Datenschutz

Top 10 der Datenschutzfehler in Unternehmen

1. Der Datenschutz und die IT-Sicherheit werden vernachlässigt und an Verwandte oder Bekannte ausgelagert

2. Es existiert keine Datenschutzdokumentation im Unternehmen 

3. Die Geschäftsleitung hält Datenschutz und IT-Sicherheit für Blödsinn und Zeitverschwendung

4. Es wurde trotz gesetzlicher Vorgabe kein Datenschutzbeauftragter benannt 

5. Es findet keine Datenschutzunterweisung der Mitarbeitenden statt

6. Datenschutzpannen werden nicht gemeldet 

7. Die Webseite wird von einem Webseitenmaler gestaltet, den irgendjemand im Unternehmen kennt und der das nebenbei erledigt

8 Der Social-Media Auftritt ist schön bunt und es werden viele Plattformen aus unsicheren Drittländern mit Content bespielt

9. Unsere Mitarbeitenden sind unsere Freunde und können ohne Einschränkung das Internet nutzen und ihre mobilen Geräte mitbringen

10. Da fragt ein Kunde an, welche personenbezogenen Daten wir über ihn speichern. Was soll das? Auf sowas antworten wir nicht!

Top 7 der Augenöffner zum Thema Datenschutz

1. Beitrag vom Abmahnanwalt ist da

2. Der Unternehmensserver wurde gehackt und verschlüsselt. Jetzt sollen wir mit Bitcoin zahlen

3. Unsere Webseite ist ein Onlinespielcasino und wir haben keinen Zugriff mehr darauf

4. Der Landesdatenschutz möchte das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten einsehen

5. Unsere E-Mail-Adressen werden mit Spam zugemüllt

6. Jemand schreibt, dass er wissen möchte, welche personenbezogenen Daten wir über ihn speichern

7. Wir müssen Bußgeld für einen Datenschutzverstoß zahlen

Auf mobile Geschäftsprozesse achten

Der Mobil-Trend lässt sich nicht mehr aufhalten. Vielen Unternehmen ist aber noch nicht bewusst, dass die mobilen Geräte intern genauso überwacht werden müssen, wie etwa Desktop-Computer und andere Endpunkte im Unternehmen.

Wichtig ist hier, das richtige Maß zwischen Nutzbarkeit und Kontrolle zu finden.

Die kann über eine Datenschutzrichtlinie geschehen. Dazu ist es aber notwendig, Daten und Anwendungen, die besonderen Schutz beanspruchen, zu klassifizieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. 

Unsere Erfahrung nach ist es wichtig, Privat und Geschäft zu trennen und dies auch zu kommunizieren. 

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema und freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

KI im Unternehmenskontext

KI im Unternehmenskontext ist an manchen Stellen eine Erleichterung, kann aber auch zu Problemen führen, wenn die  Verwendung von KI nicht im Einklang mit Datenschutzvorschriften wie der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) in der EU steht.

Beachten Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Arbeitszeiterfassung im Unternehmen und der Datenschutz

Bitte denken Sie daran:

Aufzeichnungen der Arbeitszeiten, welche die Angaben der Uhrzeit des Arbeitsbeginns und Arbeitsendes, sowie die Pausen enthalten, fallen unter personenbezogene Daten.

Die Rechtsgrundlage der Aufzeichnung spielt eher eine untergeordnete Rolle, da sie zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist.

Die Schwierigkeiten ergeben sich insbesondere aus der Gewährleistung der weiteren Grundsätze nach Art. 5 DSGVO, beispielsweise dem Grundsatz der Zweckbindung. Die Arbeitszeiterfassung sollte nicht zu umfangreichen Leistungs- und Prüfungskontrollen oder zur Erstellung von Bewegungsprofilen verwendet werden.

Bei diesbezüglichen Fragen geben wir Ihnen gerne Auskunft darüber.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.


Whistleblowing und Datenschutz

Gemäß Artikel 14 DSGVO dürfen Unternehmen personenbezogene Daten nicht erheben, ohne die Betroffenen über die Datenverarbeitung und deren Umfang in Kenntnis zu setzen. Das bedeutet, dass Unternehmen dazu verpflichtet sind, Beschuldigte über den Eingang einer  Whistleblowing -Meldung gegen sie zu informieren.

Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema.

Datenübermittlung in den USA und in Drittstaaten

Unternehmen sollten darüber nachdenken, welche Dienstleister personenbezogene Daten in Drittländern verarbeiten. Die bisher in Anspruch genommenen datenschutzrechtlichen Garantien müssen überprüft und ggf. überprüft werden. ersetzt werden. 

Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema.

Abmahnwelle zu Google-Fonts rollt nun auch in Deutschland an

Eine Anwaltskanzlei rollt das Thema nun aus und versendet massenhaft Abmahnungen.

Diese 170 € kann man sich sparen, wenn man sichere Webschriftarten verwendet und Google-Fonts nicht nutzt. Wenn eine Abmahnung kommt, dann bitte damit zum Anwalt und die Sache klären lassen.

Das Thema ist nicht neu. Das beschäftigt uns schon seit Monaten, doch nun wird es dringlich und jeder sollte sich dagegen schützen.

Jährliche Datenschutzunterweisung

Denken Sie an Ihre Nachweispflicht und führen Sie einmal im Jahr eine Datenschutzunterweisung durch.

Gerne übernehmen wir die Datenschutzrichtlinie für Sie. 

Sprechen Sie uns darauf an.


Mein Name ist Nico Buhlinger

Ich bin der Geschäftsführer der

B2 Smart Education UG (haftungsbeschränkt)

und der Kopf hinter der geschützen

Wort-/Bildmarke „ Umsatz-Backup


Meine beruflichen Schwerpunkte liegen

im Unternehmens-Datenschutz

und der Beratung

zum erfolgreichen Aufbau

digitaler Unternehmens-Standbeine


DESAG Sachverständigen-Zertifikat: nicobuhlinger